Wie können wir dir helfen?

  • Hütten-Gegenrecht geregelt!

    In Gesprächen mit dem Alpenverein und dem VAVÖ wurde Einigung über das Hütten-Gegenrecht erzielt. Naturfreundemitglieder können in Hinkunft ohne Hüttenmarke, ohne Gegenrechtsbestätigung und dergleichen das Hüttengegenrecht auf Hütten des Alpenvereines nutzen. Erforderlich ist nur ein gültiger Mitgliedsausweis (Mitgliedsbeitrag bezahlt).

    Weltweite Unfallversicherung mit Bergungs- und Rückholkosten

    Das Naturfreunde-Freizeit-Unfallservice gewährt allen Naturfreunde-Mitgliedern Versicherungsschutz bei Freizeitunfällen mit Leistungen aus den Bereichen Bergung, Rückholung und dauernde Invalidität.

    Dein Vorteilsticket in die Freizeit!

Naturfreunde-9585